Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Justizkrimi 2
Nachdem ich das Verfahren beim BG Bad Ischl verloren habe, war ich der Meinung wie wahrscheinlich ein
Großteil der Bevölkerung mit mir - ich bräuchte ja nur in die Berufung gehen und die nächste Instanz würde ein
Fehlurteil dann richtig stellen.
Ich ging davon aus, dass ein Berufungsverfahren dazu gedacht ist, das Urteil des Erstrichters durch einen
unabhängigen Richter zu überprüfen, um eventuelle Fehlentscheidungen oder Unkorrektheiten zu beurteilen
und so dem Gesetz oder Recht - was ja nicht immer das Gleiche ist - Geltung zu verschaffen.
Diese Ansicht wird vom System so Aufrechterhalten, um zu beschwichtigen und über die wahre Macht der
Justiz und deren Richter zu täuschen. Tatsache ist jedoch, dass Richter aufgrund ihrer Unabhängigkeit - die
vollkommen richtig ist und eine Demokratie von einer Diktatur unterscheidet - urteilen können, wie sie wollen
und sich auch nicht dafür rechtfertigen oder gar verantworten müssen. In 99% aller Fälle wird das
Berufungsgericht der ersten Instanz Recht geben, da ein Richter nicht über die souveräne Entscheidung eines
“Kollegen” - und damit über dessen Fähigkeiten - urteilen wird. Denn wie heißt es so schön “Eine Krähe hackt
der anderen kein Auge aus”. Aber dies ist nicht der einzige Grund. Warum werden denn diese Verfahren unter
Ausschluss der Öffentlichkeit geführt? Oftmals sind es ganz banale Gründe wie Faulheit oder Frust etc. die zu
den absonderlichsten Urteilen führen, vor allem im Strafverfahren. Es bedarf ja auch eines gewissen Aufwandes
ein Urteil zu fällen und weshalb soll man sich die Arbeit antun, wenn man dafür nicht extra bezahlt wird? Was
meinen Fall angeht, so überlasse ich es dem Leser sich seine eigene Meinung zu bilden.
Ich habe nun beim LG Wels das Berufungsverfahren geführt und wie nicht anders zu erwarten war ebenfalls
verloren.
Der Grundtenor der Begründung war, dass ich meine Ansprüche nicht nachgewiesen habe- was ich ´ja nicht
konnte, da kein Gutachter bestellt und der Lokalaugenschein nicht durchgeführt wurde. Also habe ich
Ansprüche, konnte sie aber nicht beweisen. Es war ja der Grund für die Berufung, dass mir die Möglichkeit
gegeben wird meine Ansprüche zu beweisen. Dass Dr. “Ehrenmann” seinen Verpflichtungen nicht nach kam
und einen Mietvertrag im Vertrag abschloss wurde nicht überprüft, da die Ansprüche hier bereits verjährt wären.
Falsch, wie in weiterer Folge der OGH entscheidet. Außerdem hätte ich ja Miete von Benchea kassiert - obwohl
dieser nicht bezahlt hat - und damit mein Einverständnis in dieser Sache bekundet. Dass Dr. “Ehrenmann”
Hassfurter seine Unterschrift unter Verträge setzt und somit seinen Willen bekundet wird nicht berücksichtigt.
Sich auf Verjährung zu berufen ist natürlich die einfachste Methode sich Arbeit zu ersparen!
Da frage ich mich schon wozu Verträge abgeschlossen werden.
Danach folgte die außerordentliche Revision beim OGH und wie nicht anders zu erwarten war, wurde diese
auch verloren.
Der OGH folgt hier nicht den Ausführungen der Berufungsinstanz was die Verjährung betrifft, allerdings gibt er
der ersten Instanz Recht, dass meine Ansprüche nicht nachgewiesen sind - wozu ich aus den vorher
dargestellten Gründen nicht in der Lage war.
Was ist nun das Fazit der Geschichte? Die Springerrichterin Mag. Lichtenegger - mein Verfahren war das
Letzte, das von ihr beim BG Bad Ischl geführt wurde - trifft meiner Meinung nach aufgrund von Zeitmangel und
Faulheit falsche rechtswidrige Entscheidungen. Sie ist nachlässig bei der Beweisaufnahme - siehe Gutachter
und Lokalaugenschein! Vielleicht ist sie auch überfordert, da bei einem Bezirksgericht Streitwerte bis max.
5000€ verhandelt werden und keine mit 180.000€. Sie hat sämtliche Urteile der von ihr geführten Verfahren
während der Gerichtsferien geschrieben. Viel Zeit hatte sie da nicht.
Ob die Nähe zu Frau Waldhör, ihrer Sekretärin und Ehefrau von RA Dr. Kurt Waldhör - dem ich das Mandat
entzogen habe - eine Rolle gespielt hat, kann ich leider nicht beweisen.
Aber das Ganze hat nicht nur für mich ein “Gschmäkle”
aufzuklären.
Alles in Allem erweckt es in mir den Anschein von Begünstigung im Amt.
Die Instanzen 2 und 3 urteilen unter Ausschluß der Beteiligten und es gibt keinerlei Möglichkeit Mißverständnisse